Automobilsport
Rallye
Um an einer Automobil-Veranstaltungen teilzunehmen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre und seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Auto-Führerscheins sein.
Die Veranstaltungen sind auf einer permanent abgesperrten Rennstrecke. Deshalb ist keine Zulassung nötig. Die Fahrzeuge müssen nach StVZO jeder Zeit zulassungsfähig sein.
Die Veranstalter:
Speedwayfreunde Weidwies
Landesverband Südbayern
MSC Mamming
Ansprechpartner/Kontakt siehe Ortsclubs
Die Fahrzeuge werden nach Hub-Raum und Serienfahrzeuge bzw. verbesserte Fahrzeuge eingeteilt.
Klasseneinteilung
Gruppe 1: Gruppe 2:
Serienfahrzeuge Verbesserte Fahrzeuge
Klasseneinteilung: Klasseneinteilung:
Kl. 1 1150 ccm Kl. 6 1150 ccm
Kl. 2 1300 ccm Kl. 7 1300 ccm
Kl. 3 1600 ccm Kl. 8 1600 ccm
Kl. 4 2000 ccm Kl. 9 2000 ccm
Kl. 5 über 2000 ccm Kl. 10 über 2000 ccm
Bei Serienfahrzeugen dürfen folgende Veränderungen vorgenommen werden: Beim Einbau eines Überrollkäfigs darf die Rücksitzbank entfernt werden. Die Auspuffanlage ist ab Krümmerende freigestellt, muss aber aus Bauart geprüften, im Handel erhältlichen Teilen bestehen die über ein entsprechendes Gutachten verfügen. Die Fahrzeughöhe darf (+/- 5 cm) variieren. Katalysator ist vorgeschrieben.
Überprüfung des Fahrzeugs
Jeder Teilnehmer hat vor dem Start sein Fahrzeug dem technischen Kommissar zur Überprüfung der Kfz-Zulassungsbestimmung vorzuführen. Hierbei werden vor allem Beleuchtung, Reifen, Bremsen und Auspuffanlage, sowie die Verkehrssicherheit dienenden Systeme am Fahrzeug überprüft. Ferner wird das Vorhandensein je eines Schutzhelmes der Fahrer und Beifahrer überprüft. Alle Fahrzeuge müssen mit einem Überrollkäfig und einen 2kg Feuerlöscher ausgerüstet sein. Ebenfalls muss jedes KFZ mit einer flüssigkeitsabweisenden Folie (Benzin, Öl) ausgestattet sein. Die Folie muss an den jeweiligen Standort dem KFZ`s unterlegt werden und die Ränder der Folie müssen ca. 0,5 Meter die Abmessungen des KFZ`s überragen. Bei Verschmutzung des Erdreichs haftet der Besitzer des jeweiligen KFZ. Festgestellt Mängel sind unverzüglich und unter allen Umständen noch vor dem Start zu beheben. Eine erneute Vorführung des Fahrzeugs beim technischen Kommissar ist in solchen Fällen obligatorisch. Vom technischen Kommissar nicht abgenommene Teilnehmerfahrzeuge dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Rundstrecke
Um an einer Automobil-Veranstaltungen teilzunehmen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre und seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Auto-Führerscheins sein.
Die Rennen bestehen aus einem freiem Training, Zeittraining und zwei Rennläufen. Eine Teilnahme als Team (2 Fahrer) ist möglich. Jeder Fahrer fährt dann einen Rennlauf.
Weitere Infos finden Sie unter www.navc.de
Um an einer Automobil-Veranstaltungen teilzunehmen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre und seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Auto-Führerscheins sein.
Slalomwettbewerbe werden auf großen Parkplätzen, gesperrten Straßen oder auf Bergstrecken durchgeführt. Der nach einem Reglement aufgebaute Parcour muß mindestens 700 Meter lang sein. Die Rennen bestehen aus einem Trainingslauf und zwei gezeiteten Wertungsläufen. Gewertet wird der zeitbeste Lauf. Umgefahrene oder verschobene Pylonen bzw. auslassen einer Aufgabe wird mit einer Zeitstrafe belegt.
Die Einteilung erfolgt nach Hubraumklassen und Fahrzeuggruppen:
Gruppe 1: Serienfahrzeuge
Gruppe 2: Verbesserte Serienfahrzeuge
Gruppe 3: Formel-, Eigenbau- und Spezialtourenwagen
Weitere Infos finden Sie unter www.navc.de
Speedway
Um an einer Automobil-Veranstaltungen teilzunehmen, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre und seit 6 Monaten im Besitz eines gültigen Auto-Führerscheins sein.
Der ASC-Dingolfing führt auf einer permanenten Sandbahn eine Veranstaltung zum Auto-Speedway durch.
Die Einteilung erfolgt nach Hubraumklassen und Fahrzeuggruppen:
Gruppe 1: Serienfahrzeuge
Gruppe 2: Verbesserte Serienfahrzeuge
Gruppe 3: Formel-, Eigenbau- und Spezialtourenwagen
Fahrzeuge aller Gruppen müssen einen Überrollkäfig und Nackenstützen haben.
Weitere Auskünfte erteilt der
ASC Dingolfing, Herr Gerhard Kettner Tel. 08731 / 73916




